Der Bundestag hat am 7.6.2019 in einem Hauruck-Verfahren sieben Gesetze zur Migration und zum Asylverfahren verabschiedet. Dieses Gesetzespaket verändert Deutschland von einem Aufnahmeland für Asylsuchende zu einem Abschiebeland und schränkt dabei die Menschenrechte weiterhin drastisch ein, indem z.B. Abschiebehäftlinge mit Strafgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt zusammengelegt werden sollen, was eindeutig gegen geltendes europäisches Recht verstößt.

Dieses Gesetzespaket, das die Situation der Asylsuchenden weiter unerträglich verschärft, wurde bewusst in Windeseile von Innenminister Seehofer durch den Bundestag gepeitscht, um eine gründliche Diskussion zwischen den Abgeordneten und eine breite Debatte in der Öffentlichkeit zu verhindern. Diese demokratiefeindliche Absicht hat Seehofer unverblümt in der ARD-Sendung „Bericht aus Bonn“ zugegeben. Er habe das Gesetz ganz stillschweigend in den Bundestag eingebracht. „Wir machen nichts Illegales, wir machen Notwendiges. Aber auch Notwendiges wird ja oft unzulässig infrage gestellt.“ Und weiter: „Man muss Gesetze kompliziert machen. Dann fällt das nicht so auf.“

Hier entlarvt der Innenminister mit aller Deutlichkeit sein unerträgliches Demokratieverständnis, dem leider auch die große Mehrheit der SPD-Fraktion im blinden Große-Koalition-Gehorsam gefolgt ist. Nur 8 von 138 anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten gegen das Gesetzespaket, die Unionsfraktion geschlossen dafür. 7 FDP-Abgeordnete stimmten dafür, der Rest enthielt sich der Stimme. Die Grünen und die Linke stimmten geschlossen dagegen. So weit zum Demokratieverständnis der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, wenn es um den Schutz der Menschenrechte auch für Asylsuchende geht.

Appell von Hans Peter Clahsen an die SPD-Fraktion
im Deutschen Bundestag vom 05.06.2019

Wir drucken hier die Mail von Hans Peter Clahsen in voller Länge ab, die er zwei Tage vor der Abstimmung an die SPD-Fraktion geschickt hat.

(Es folgt der Wortlaut. – siehe Mail von HP vom 5.6.2019)
An die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag (diverse Mailanschriften u.a. auch Ulla Schmidt …, offiziell an die Fraktion und an die Presseabteilung der Fraktion)
wegen: Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Aachen, den 5. Juni 2019
Sehr geehrte Mitglieder der SPD-Fraktion,
Sie zeigen sich öffentlich erschrocken über den unmenschlichen Umgang in Ihrer Fraktion und Partei, um in den folgenden Stunden die Spirale der Unmenschlichkeit bei Anderen endgültig zu überdrehen.
Das Gesetz und auch seine Entstehung ist der wahrscheinlich letzte Testfall für den letzten Rest an Gewissen einer SPD-Fraktion, die offenbar ohne jedes Gewissen der Sozialdemokratie in Deutschland ein tragisches – weil immer noch unerkanntes – Ende bereitet.
Jedes Mitglied der SPD-Fraktion ist auch in letzter Sekunde mit seinem Gewissen gefordert zu begreifen, dass Menschen von der Sozialdemokratie Charakter und Standfestigkeit verlangen, wo immer die Menschenrechte, die Unantastbarkeit der Würde eines Menschen – noch sind Flüchtlinge auch Menschen – , die Solidarität mit unterdrückten und geschundenen Menschen dies erfordert.
Die SPD stand historisch nie auf der Seite der Verfolger und Unterdrücker. Viele junge Menschen erinnern das wohl leider nicht. Und jetzt demonstriert die SPD diesen jungen Menschen und darüber hinaus allen, die ihr in der Vergangenheit oftmals über Jahrzehnte vertraut haben, dass die SPD bereit ist, ihre Grundwerte für blanken Opportunismus und Populismus aufzugeben.
Diese ungeheuerliche Abwesenheit jedwedes menschlichen Gewissens wird von Woche zu Woche sichtbarer. Es bedarf nicht einmal Intellekt, es bedarf keiner Kenntnisse im Detail, um den moralischen Verfall der SPD zu spüren und erkennen zu können. Das ist Ihre Verantwortung, das ist die Konsequenz Ihrer realitätsfernen Diskussionen um Machterhalt, falsche Kompromisse, vermeintliche Opportunitäten.
Glauben Sie ernsthaft, die Wähler und die Medien werden Ihnen danken, dass Sie sich von Herrn Seehofer und der CDU/CSU dazu nötigen ließen, diesem gewissenlosen Umgang mit Geflüchteten zuzustimmen? Sie glauben als SPD-Fraktion ernsthaft, die Ihnen noch zugewandten Menschen würden von Ihnen Gnadenlosigkeit im Umgang mit Geflüchteten verlangen? Millionen Bürger sind im direkten Kontakt mit direkt und indirekt Betroffenen. Sie kennen deren Nöte und Ängste. Sie fühlen mit und leiden mit. Sie teilen was notwendig ist und stehen zueinander. Und die Mitglieder der SPD-Fraktion glauben ernsthaft, uns zur Akzeptanz weiterer Ausgrenzungen nötigen zu können, uns üble Sanktionen und Verfolgung der Elendigen als gerechtfertigt zu verkaufen, uns – wie die selbstgerechten Rechten – belehren zu wollen, dass wir uns der Mitverantwortung, wie auch unserer Bereitschaft zu teilen mal eben so entledigen sollten.
Millionen von Menschen warten darauf, dass die SPD ihr Gewissen wiederfindet und uns endlich politische Angebote – an den Idealen der Sozialdemokratischen Partei Deutschland orientiert – unterbreitet, wie wir in Deutschland und in Europa endlich Schluss machen können mit falschen Aus-, Ab- und Entgrenzungen.
Millionen Menschen warten darauf, dass die SPD die Menschen mit ihren verschiedenen Nöten und Belangen verbrüdert, statt sie zu spalten und gegeneinander aufzuwiegeln. Dass die SPD in Deutschland ihr menschliches Gewissen verloren hat, ist eine politische Katastrophe für Deutschland und Europa.
Beraten Sie das Gesetz neu!
Laden sie ernsthaft alle gesellschaftlichen Akteure, Ihre Parteimitglieder und die breite Öffentlichkeit ein, sich zu beteiligen.
Ihre geschlossene Zustimmung zum Gesetz am Freitag im deutschen Bundestag, wäre andernfalls eine Zäsur: Ihre Zustimmung wird eine historische Belastung für die SPD bleiben oder Sie gestalten die Abstimmung zu einer Chance für die notwendige Glaubwürdigkeit bei einer Erneuerung der SPD.
Wer sich ernsthaft legitimiert sieht Menschen ihrer Freiheit und Selbstbestimmung berauben zu müssen, sollte in jedem Einzelfall sehr genau bedenken, was er da mit Macht und Konsequenz wem gegenüber durchsetzen will. Von solch‘ notwendiger Nachdenklichkeit ist dieses Gesetz offensichtlich weit, sehr weit entfernt.
Das einst im Grundgesetz mit kristallklaren Gründen mit ebenso klaren Worten verankerte Asylrecht ist schon in der Vergangenheit – leider auch mit Unterstützung der SPD-Fraktion – entwurzelt und ausgehöhlt worden. Wir alle haben eine Verantwortung vor der Geschichte und wir alle stehen jeden Tag in der Verantwortung unser historisches Bewusstsein nicht nur in Festtagsreden zu behaupten, sondern es im politischen Alltag zu bezeugen. Auf diese Bezeugungen hat auch jeder nachgeborene, junge Mensch ein natürliches Recht.
Den Rechten, den Populisten und deren Medien wird alles Entgegenkommen allemal nicht genug sein. Aber die SPD wird ihre Glaubwürdigkeit für eine gerechtere Welt, für den Ausgleich zwischen den Menschen zu stehen endgültig verlieren. Daran ändern dann auch keine Klientel-Geschenke und auch kein Personenkarussell etwas. Kein noch so vermeintlich opportuner Pragmatismus kann den Zauber und die Wärme der Menschlichkeit ersetzen. Einen visionären Willy Brandt, Mensch durch und durch, wird diese Partei so nicht mehr hervorbringen können.
Stoppen Sie den Verfall der SPD, ergreifen Sie die Chance zu einem deutlichen Signal der Besinnung auf sozialdemokratische Traditionen wie Visionen für ein bessere Welt. Stoppen Sie mit Ihrer Gewissensentscheidung dieses gewissenlose Gesetz.
Es braucht Ihren Mut: Verteidigen Sie endlich die historischen sozialdemokratische Werte.
Nie waren sie Wichtiger als heute!

Hans Peter Clahsen, Film- und Theaterregisseur
Sigrid Kirchberg, Soziologin
Christel Schwenger, Lehrerin
Hildegard Hüring, seit über 30 Jahren in der Flüchtlingshilfe engagiert (Ich finde das sollten sie wissen, einverstanden Hildegard?)
Franziska Kaiser, Psychologin
Sarah Gutknecht, Psychologin

Auf diese Mail antwortete der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci am 7.6., nachdem er am Vormittag mit der großen Mehrheit seiner Fraktion der Gesetzesvorlage zugestimmt hatte. Aus dieser Antwort hier nun kurze Auszüge: „Es ist uns gelungen, ein Gesamtpaket zu schnüren, das die richtige Balance findet aus humanitärem Asylrecht, modernem Einwanderungsrecht und gelingender Integration.“ – „Wir setzen klare Regeln, wer bleiben kann – und wer nicht. Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen, … zur Not auch mit Abschiebung. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden.“ Hier wird die Akzeptanz der Bevölkerung zum Maßstab für eine restriktive Asylgesetzgebung gemacht.

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

wichtige Bestimmungen

Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen/Ankerzentren
Asylsuchende können in den Erstaufnahmeeinrichtungen statt bisher 6 Monate bis zu 18 Monaten festgehalten werden. Das gilt besonders für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern sowie für die sogenannten Mitwirkungsverweigerer und Identitätstäuscher. Dieser längere Aufenthalt führt zu einer verstärkten Isolierung von der Außenwelt und erschwert somit den Kontakt der Betroffenen zu Ehrenamtlichen, Beratungsstellen und Rechtsanwält/innen. Damit stehen sie sowohl im Asylverfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne ausreichende Hilfestellung da.
Besonders drastisch wirkt sich diese Lagerpflicht im Zusammenhang mit den neuen Dublin-IV-Regelungen aus. Bisher endete die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Dublin-Fälle spätestens nach 6 Monaten, weil bis dahin eine Überstellung in das Erstaufnahmeland erfolgen musste oder aber Deutschland zuständig wurde. Die Dublin-IV-Verordnung kennt diese Frist nicht mehr. Ohne jegliche zeitliche Befristung soll der Ersteinreisestaat der EU zuständig bleiben. Die Betroffenen sollen also unabsehbare Zeit dorthin zurückgeschoben werden können.
Für Familien gelten weiterhin 6 Monate Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen.

Identitätstäuscher
Das Gesetz sieht den neuen Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ vor. Ihn soll derjenige erhalten, wer seine Abschiebung durch Täuschung der Behörden zu verhindern versucht. Menschen mit diesem Status können ohne Ankündigung abgeschoben werden. Den Betroffenen drohen außerdem Wohnsitzauflagen, Arbeitsverbot und Bußgelder.

Abschiebehaft
Das Gesetz ermöglicht überfallartige Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung selbst für die Personen, die schon länger als ein Jahr geduldet sind. Bisher musste bei Duldungen von länger als einem Jahr die Duldung zunächst widerrufen und die Abschiebung mindestens einen Monat vorher angekündigt werden. Diese Regelung ist nunmehr ersatzlos gestrichen worden. Betroffene werden in den Ausreisegewahrsam oder in Abschiebehaft genommen. Hier ist der Zugang zu Rechtsmitteln erheblich erschwert.

Bei der Suche nach Abzuschiebenden erhalten die Behörden erstmals bundesweit das Recht, Wohnungen auch ohne richterliche Anordnung zu betreten. Dies ist ein fundamentaler Verstoß gegen den grundgesetzlich garantierten Schutz der Privatsphäre.

Abgelehnte Asylbewerber, die abgeschoben werden sollen, können in Zukunft sogar in Haftanstalten untergebracht werden, in denen auch Strafgefangene einsitzen. Diese Unterbringung von Geflüchteten in regulären Gefängnissen statt in gesonderten Einrichtungen ist allerdings nur in „Notlagen“ erlaubt und muss auch in getrennten Gebäuden erfolgen.

massenhafte Auslese von Handydaten
Das Gesetz bietet die Möglichkeit, die Handydaten der Asylsuchenden zur Feststellung der Staatsangehörigkeit und der Identität auszulesen. Das sind Eingriffe in die Privatsphäre, die das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung über den „Großen Lauschangriff“ ohne richterlichen Beschluss verboten hat., denn es ist zu befürchten, dass neben persönlichen Informationen zur Identitätsbestimmung auch private Daten wie Kontakte zu Anwält/innen, Ärzt/innen oder Unterstützer/innen abgegriffen werden, was natürlich eine Verletzung der Privatsphäre wäre. Außerdem werden mit diesem Vorgehen alle Asylsuchenden unter den Generalverdacht gestellt, vorsätzlich die Behörden zu täuschen.

Wohnsitzauflage
Anerkannte Asylbewerber können auch weiterhin den Wohnort vorgeschrieben bekommen. Damit soll eine Gettobildung verhindert werden.

Sozialleistungen
Wer bereits in einem anderen EU-Staat Schutz gewährt bekommen hat, aber dennoch nach Deutschland gekommen ist, hat nach zwei Wochen keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen.

Autor: Jürgen Hohlfeld mit einer E-Mail von Hans-Peter Clahsen

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